Gebühren

Die Gebühren für die Dienstleistungen eines Rechtsanwaltes sind seit dem 01.07.2004 ( zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017) im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt (RVG). Danach bestimmen sich die Gebühren anhand der Art des erteilten Auftrags (z. B. Erstberatung, Gutachtenerstellung, Vertretung, etc.), dem Rechtsgebiet und dem Gegenstands- bzw. Streitwert.

Daneben besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines pauschalen Honorars oder eines Honorars nach Zeitaufwand.

Die unterschiedlichen Varianten wie auch die möglicherweise entstehenden Kosten werden insofern bei Mandatsübernahme vorab im Einzelnen erörtert.

In Ausnahmefällen werden die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung von der Staatskasse getragen, entsprechende Voraussetzungen und Anträge finden unter nachstehendem Link.