Die Anwaltskanzlei Dr. von Seck ist überregional tätig und vertritt Privatpersonen, mittelständige und bundesweit tätige Unternehmen, Gewerbetreibende wie auch Vertreter freier Berufe wie beispielsweise Ärzte oder Architekten.

Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich von der schlichten Forderungsbeitreibung über rein beratende Tätigkeit bis hin zur Vertretung in komplexen streitigen rechtlichen Auseinandersetzungen, wobei – unter Berücksichtigung des Einzelfalls – ein Augenmerk stets auf prozessvermeidende Strategien gelegt wird.

Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Familienrecht und Immobilienrecht – mit allen damit in Zusammenhang stehenden Fragestellungen (Mietrecht, Maklerrecht etc.) – wie auch die Beratung in allgemeinen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Soweit Beratungsbedarf in Rechtsgebieten besteht, die wir nicht bearbeiten, sind wir bei der Vermittlung eines kompetenten Rechtsanwalts für das spezielle Rechtsgebiet gerne behilflich. Dies gilt gleichsam bei Bedarf der Beauftragung eines Kollegen im Ausland.

Wir beraten Sie kompetent, erstellen Rechtsgutachten und gutachterliche Stellungnahmen und vertreten Sie bundesweit zuverlässig in außergerichtlichen Verhandlungen wie auch vor allen Amts- und Landesgerichten.